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   OLG Brandenburg, 14.11.2006 - 11 Wx 45/06   

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https://dejure.org/2006,12064
OLG Brandenburg, 14.11.2006 - 11 Wx 45/06 (https://dejure.org/2006,12064)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.11.2006 - 11 Wx 45/06 (https://dejure.org/2006,12064)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. November 2006 - 11 Wx 45/06 (https://dejure.org/2006,12064)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Forderungsübergang von Ansprüchen des Betreuers in Übergangsfällen, Übergangsfälle, Werkstattbeschäftigte

  • Judicialis

    BGB § 1836 c; ; BGB § ... 1836 c Nr. 2; ; BGB § 1836 d; ; BGB § 1836 e; ; BGB § 1836 e Abs. 1 S. 1; ; SGB VII § 90; ; SGB VII § 90 Abs. 2; ; SGB VII § 90 Abs. 3; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 27 Abs. 1 S. 1; ; FGG § 56 g; ; FGG § 56 g Abs. 5 S. 2; ; BSHG § 88 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Pflicht zur rückwirkenden Erstattung von Betreuuungskosten wegen Reduzierung gesetzlicher Vermögensfreibeträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 854 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05

    Auslegung des Art. 70 des Gesetzes zur Eingliederung der Sozialhilfe in das

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2006 - 11 Wx 45/06
    Dabei entspricht es mittlerweile gefestigter Rechtsprechung, dass eine nachträgliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse uneingeschränkt zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2006, Az.: 15 W 322/05).
  • OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 122/05

    Schonvermögen bei Eingliederungshilfe in Behindertenwerkstatt - Abwicklung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2006 - 11 Wx 45/06
    Insoweit schließt sich der Senat den zutreffenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm in der zuvor zitierten Entscheidung an, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen insgesamt Bezug genommen wird (im Ergebnis ebenso OLG München, Beschluss vom 14.12.2005, Az.: 33 Wx 122/05).
  • LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18

    Einem Betreuten, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Sinne der §§

    Insoweit entsprach es der herrschenden Auffassung, dass der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 S. 3 BSHG nicht nur "bei der Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen" selbst, sondern für Empfänger dieser Art der Eingliederungshilfe auch bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens zu berücksichtigen ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 3Z BR 207/02 -, Rz. 16 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. April 2003 - 15 W 4/03 -, Rz. 4, juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. August 2000 - 3 W 151/00 -, Rz. 7, juris; OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 33 Wx 122/05 -, Rz. 21, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2006 - 15 W 322/05 -, Rz. 9 f., juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. November 2006 - 11 Wx 45/06 -, Rz. 7, juris; sowie allgemein zu besonderen Freibeträge auf Grundlage des BSHG: BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142/01 -, juris).
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